Coaching

1. Allgemeines

Die Füchsin und Partner führt Coaching und Beratung gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Honorare

Solange keine Kostenzusage von anderer Stelle vorliegt, gilt der Klient als Schuldner des Coaching-Honorars. Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar jeweils in bar nach jeder Sitzung entrichtet. Bei Unternehmen auf Rechnung.Alle honorare verstehen sich in Euro und zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer.

3. Absage eines Termins

Eine kostenfreie Absage der Coachingsitzung ist bis 24 Stunden vor dem Termin möglich, danach wird das Honorar in voller Höhe fällig.

Bewerbungsberatung:

1. Allgemeines

Die Füchsin und Partner führt Dienstleistungen und Lieferungen gemäß diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) durch. Mit der Beauftragung einer Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Abweichungen von diesen AGB müssen schriftlich vereinbart werden.

2. Angebote, Honorare

Sie erhalten vor Beratungsbeginn ein Angebot, welches wir in einem gemeinsamen Erstgespräch besprechen. Alle Honorare verstehen sich in EURO zzgl. der jeweils gültigen gesetzlichen MwSt.

3. Zahlungsbedingungen

Zahlbar jeweils am Ende der vereinbarten Beratungsstundenzahl per Überweisung auf das angegebene Konto der Füchsin und Partner. Schriftliche Analysen sind im Voraus zu bezahlen. Sie erhalten eine Rechnung, die Sie bei Ihrer Steuererklärung geltend machen können. Unter Umständen sind die Beratungsleistungen durch öffentliche Fördergelder erstattungsfähig, wenden Sie sich dazu an Ihre Arbeitsagentur.

4. Widerrufsrecht

Der Widerruf bedarf der Schriftform (Post, E-Mail, Fax). Das Widerrufsrecht erlischt bei der Bestellung von Dienstleistungen (Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Arbeitszeugnissen, Potenzialanalyse) mit der Inanspruchnahme der Dienstleistung bzw. mit der Ausführung der Dienstleistung.

5. Abnahme und Rückgaberecht

Der Klient wird die Abnahme der erbrachten Lieferungen und Leistungen unverzüglich nach Erhalt durchführen, spätestens am folgenden Tag. Falls der Klient innerhalb dieser Frist schriftlich keine wesentlichen Mängel gerügt hat, gilt die Leistung als abgenommen.

Für die Inanspruchnahme von Dienstleistungen insbesondere die Erstellung von Bewerbungsunterlagen, Arbeitszeugnissen und die Arbeitsanleitung zur Potenzialentfaltung wird die Rückgabe ausgeschlossen.

6. Gewähr und Haftung bei Dienstleistungen

Die Gewähr und Haftung, sowohl gegenüber dem Auftraggeber als auch gegenüber Dritten ist ausgeschlossen. Füchsin und Partner haften nicht für Verträge und deren Rechtsfolgen, die aufgrund von Bewerbungsunterlagen zustande kommen, die wir erstellt oder bearbeitet haben. Wir haften nicht für fehlerhaft erstellte Unterlagen, weder gegenüber dem Auftraggeber noch gegenüber Dritten. Bei fehlerhaften Unterlagen hat der Auftraggeber einen Anspruch auf korrigierte Unterlagen gemäß seinen konkreten Anweisungen. Die Korrektur ist kostenlos. Wir übernehmen keine Gewähr, dass Sie durch die Nutzung der Beratungen bei der Stellensuche erfolgreich sind.

Bei der Analyse von Arbeitszeugnissen übernehmen Füchsin und Partner keine Gewähr für die Richtigkeit, weil die Analyse auf Interpretation der Angaben beruht. Die Füchsin und Partner übernehmen keine Gewähr, dass Sie durch die Nutzung der Beratung oder des kostenpflichtigen Informationsmaterials bei der Stellensuche erfolgreich sind und übernimmt nicht die Haftung für die Richtigkeit. Allgemein wird vereinbart, dass im Falle einer Haftung die obere Haftungsgrenze bei dem für die Dienstleistung bezahlten Entgelt liegt.

7. Verantwortung des Klienten bei der Erstellung von Bewerbungsunterlagen und Arbeitszeugnissen

Auch wenn Sie die Erstellung Ihrer Bewerbungsunterlagen bzw. Ihres Arbeitszeugnisses an Füchsin und Partner übertragen, bleiben Sie für den Inhalt, die Formulierungen, die Wortwahl, die Rechtschreibung und Gestaltung voll und ganz verantwortlich. Sie sind gegenüber Dritten rechtlich für den Inhalt Ihrer Bewerbungsunterlagen und Ihrer Zeugnisse und für alle Angaben verantwortlich. Diese Verantwortung können Sie nicht an Füchsin und Partner übertragen. Die Füchsin und Partner erstellen Ihre Unterlagen in Ihrem Auftrag und aufgrund Ihrer Angaben. Für die Richtigkeit Ihrer Angaben ist die Füchsin und Partner nicht verantwortlich. Die Füchsin und Partner können Ihre Angaben nicht auf Richtigkeit überprüfen und gehen davon aus, dass Ihre Angaben der Wahrheit entsprechen.

8. Ausdrückliche Vorbehalte

Die Füchsin und Partner prüfen Ihre Unterlagen detailliert und gewissenhaft. Irrtum und Fehler behalten wir uns ausdrücklich vor. Dies bezieht sich auf den Inhalt der von uns erstellten Unterlagen, auf die Wortwahl, die Rechtschreibung, Schreib- und Tippfehler und die Gestaltung.

9. Garantien

Die Füchsin und Partner können den Erfolg Ihrer Bewerbung nicht garantieren. Auch bei professionellen Bewerbungsunterlagen bleiben Ausbildung, Qualifikationen und Berufserfahrungen ausschlaggebend. Entsprechend übernehmen die Füchsin und Partner auch keine Haftung für erfolglose Bewerbungen.

Bei der Erstellung und Überprüfung Ihres Arbeitszeugnisses handelt es sich um keine Rechtsberatung. Entsprechend übernehmen die Füchsin und Partner auch keine Haftung für mögliche Rechtsstreitigkeiten.

10. Vertraulichkeit

Die Füchsin und Partner verpflichten sich zur vertraulichen Behandlung aller Unterlagen und Informationen, die ausdrücklich als vertraulich bezeichnet oder offensichtlich erkennbar nicht für Dritte bestimmt sind. Gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) informieren wir Sie, dass Ihre Daten für die Geschäftsabwicklung edv- technisch erfasst, verarbeitet und gespeichert werden. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nicht. Auf Wunsch löschen wir Ihre persönlichen Daten nach Erbringung der Dienstleistung.

Beratungsleistungen

1. Allgemeines

Die allgemeinen Auftragsbedingungen gelten für sämtliche Beratungsangebote der Füchsin und Partner und für sämtliche Verträge der Füchsin und Partner mit ihren Kunden, unabhängig von Inhalt und Rechtsnatur der angebotenen bzw. vertraglich übernommenen Beratungsleistungen.

Soweit Beratungsverträge oder -angebote der Füchsin und Partner schriftliche Bestimmungen enthalten, die von den folgenden allgemeinen Auftragsbedingungen abweichen, gehen die individuell angebotenen oder vereinbarten Vertragsregeln diesen allgemeinen Auftragsbedingungen vor.

2. Mitwirkung des Kunden

Sämtliche Fragen des Instituts die Füchsin und Partner über Angelegenheiten des Kundenunternehmens werden möglichst vollständig, zutreffend und kurzfristig beantwortet. Die Füchsin und Partner werden nur solche Fragen stellen, deren Beantwortung von Bedeutung für das Projekt sein kann.

Die Füchsin  wird auch ungefragt und frühzeitig über solche Umstände informiert, die von Bedeutung für das gemeinsame Projekt sein können.

Die Füchsin und Partner gelieferte Ergebnisse und Berichte werden vom Kunden innerhalb einer Frist von 7 Werktagen abgenommen. Erforderliche Korrekturen und Änderungswünsche werden der Füchsin und Partner unverzüglich schriftlich mitgeteilt. Äußert sich der Kunde innerhalb dieser Frist nicht, gilt die Leistung als abgenommen.

3. Datensicherung des Kunden

Wenn die von der Füchsin und Partner übernommenen Aufgaben/ Arbeiten von der Füchsin und Partner an oder mit EDV-Geräten des Kunden mit sich bringen, wird der Kunde rechtzeitig vor Beginn der entsprechenden Tätigkeiten der Füchsin und Partner eine leicht rekonstruierbare Sicherung der Daten sicherstellen.

4. Rechnungsstellung, Zahlung

Die Füchsin und Partner ist berechtigt, Honorar und Auslagen je nach Anfall monatlich dem Kunden in Rechnung zu stellen.

Für die Rechnungen des Instituts die Füchsin und Partner gilt eine Zahlungsfrist von 10 Werktagen. Die Rechnungen sind ohne Abzüge zu begleichen. Im Falle des Zahlungsverzugs ist Füchsin und Partner berechtigt, angemessene Verzugszinsen zu berechnen.

Ist der Kunde mit dem Ausgleich fälliger Rechnungen in Verzug, so ist Füchsin und Partner berechtigt, die Arbeit an dem Projekt einzustellen, bis diese Forderungen erfüllt sind.

5. Leistungshindernisse, Verzug, Unmöglichkeit

Die Füchsin und Partner kommt mit ihren Leistungen nur in Verzug, wenn für diese bestimmte Fertigstellungstermine als Fixtermine vereinbart sind und die Füchsin und Partner die Verzögerung zu vertreten hat. Nicht zu vertreten hat die Füchsin und Partner beispielsweise einen unvorhersehbaren Ausfall des für das Projekt vorgesehenen Beraters der Füchsin und Partner, höhere Gewalt und andere Ereignisse, die bei Vertragschluss nicht vorhersehbar waren und die vereinbarte Leistung zumindest vorübergehend unmöglich machen oder unzumutbar erschweren. Der höheren Gewalt gleich stehen Streik, Aussperrung und ähnliche Umstände, von denen die Füchsin und Partner mittelbar oder unmittelbar betroffen ist, soweit nicht diese Maßnahmen rechtswidrig und von der Füchsin und Partner verursacht worden sind.

Sind die Leistungshindernisse vorübergehender Natur, so ist die Füchsin und Partner berechtigt, die Erfüllung ihrer Verpflichtungen um die Dauer der Verhinderung und um eine angemessene Anlaufzeit hinauszuschieben. Wird dagegen durch Hindernisse im Sinn von Abschnitt 5.1 die Leistung der Füchsin und Partner dauerhaft unmöglich, so wird die Füchsin und Partner von ihren Vertragspflichten frei.

Soweit Pflichtverletzungen im Sinne von § 280 BGB von der Füchsin und Partner zu vertreten sind, gilt ergänzend Abschnitt 6.

Rechtliche und steuerliche Beraterleistungen werden durch die Füchsin und Partner nicht erbracht.

6. Haftung

Wenn und soweit etwaige Beratungsfehler darauf beruhen, das der Kunde Mitwirkungsobliegenheiten gemäß Abschnitt 2 nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erfüllt hat, ist die Haftung der Füchsin und Partner ausgeschlossen. Den Nachweis der vollständigen und rechtzeitigen Erfüllung aller Mitwirkungsobliegenheiten wird im Streitfall der Kunde führen. Die Füchsin und Partner übernimmt ferner keine Haftung für etwaige Schäden des Kunden, die auf Nichtbeachtung der Sicherungsobliegenheit gemäß Abschnitt 3. beruhen.

Die Füchsin und Partner haftet für Schäden des Kunden nur, wenn und soweit sie von der Füchsin und Partner vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht worden sind. Den Nachweis wird im Streitfall der Kunde führen.

Alle etwaigen Schadensersatzansprüche gegen die Füchsin und Partner verjähren spätestens nach Ablauf von 3 Jahren. Die Verjährungsfrist beginnt mit der Erkennbarkeit eines Schadens, spätestens jedoch mit Abschluss der vertragsgemäßen Tätigkeit.

Ein aus der Beratung resultierender Erfolg der Zusammenarbeit kann von Füchsin und Partner mit Rücksicht auf die jeweilige Aufgabenstellung nicht garantiert werden.

7. Rechtswahl, Allgemeine Geschäftsbedingungen von Kunden

Neben den individuellen Absprachen und diesen Auftragsbedingungen der Füchsin und Partner gilt nur deutsches Recht. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden entfalten gegenüber der Füchsin und Partner keine Wirkung, selbst wenn die Füchsin und Partner ihrem Einbezug nicht ausdrücklich widerspricht.

Allgemeines

Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Aachen. Gerichtstand ist das für uns zuständige Amtsgericht Aachen. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Salvatorische Klausel

Durch etwaige Unwirksamkeit einer oder mehrerer Bestimmungen wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine inhaltlich am nächsten kommende, richtige zu ersetzen.